Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Transport und den Auf- und Abbau von fremdem Equipment

§ 1 Transport von fremden Musikinstrumenten

Die Firma PREISSLER MUSIC transportiert ihr nicht gehörende, fremde Musikinstrumente und fremdes Zubehör grundsätzlich nur in Einzelfällen, je nach Vereinbarung als Beiladung oder im exklusiven Einzeltransport oder bei Orchestertourneen. Sollte ein zuvor für den Transport bestimmtes Transportfahrzeug nach erfolgter Auftragsbestätigung nicht verfügbar sein, ist die Firma PREISSLER MUSIC berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz einzusetzen oder auch einen Subunternehmer mit dem Transport zu beauftragen.

§ 2 Auf/Abbau von fremdem Equipment – Stageservice

Die Firma PREISSLER MUSIC baut im Rahmen ihres Stageservices ihr nicht gehörende Musikinstrumente und fremdes Zubehör grundsätzlich nur in Einzelfällen und nach zuvor erfolgter, schriftlicher Auftragserteilung auf und ab. Die Firma PREISSLER MUSIC ist berechtigt, diese Tätigkeiten ggf. auch mit der Unterstützung von nicht bei ihr angestellten Mitarbeitern, eigenverantwortlich durch Subunternehmer durchführen zu lassen. Sollte sich herausstellen, dass aufgrund der Gegebenheiten vor Ort die Sicherheit und Unversehrtheit des Personals der Firma PREISSLER MUSIC gefährdet ist, ist die Firma PREISSLER MUSIC, hilfsweise ihr Personal vor Ort, berechtigt, den Einsatz zu verweigern. Gleichwohl wird der Einsatz gemäß Angebot vollumfänglich in Rechnung gestellt. Schadenersatzansprüche gegen die Firma PREISSLER MUSIC aus diesem Grund sind ausgeschlossen.

§ 3 Auftragserteilung

Mit der Annahme oder Bestätigung eines Transportangebotes / Stageservice-Angebotes der Firma PREISSLER MUSIC kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag auf der Grundlage dieser AGB zustande. Die Annahme oder Bestätigung kann schriftlich in Textform, per Fax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma PREISSLER MUSIC erst verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg bestätigt worden sind.

§ 4 Auftragsstornierung

Bei einer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber fallen Stornierungsgebühren in folgender Höhe an: Bei einer Stornierung, die mehr als 72 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums erfolgt, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40% der Auftragssumme (netto) fällig, darüber hinaus bei Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor Beginn des Einsatzzeitraumes 70% der Auftragssumme (netto), bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden des Einsatzzeitraums 80% der Auftragssumme (netto), sowie bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Einsatzzeitraums 90% der Auftragssumme (netto). Gleiches gilt bei der Stornierung von reinen Auf- / Abbautätigkeiten von Musikinstrumenten und Zubehör (Stageservice). Die Stornierungsgebühren gelten unabhängig vom Grund der Auftragsstornierung und der damit verbundenen Schuldfrage. Sie gelten auch bei Auftragsstornierungen in Fällen von höherer Gewalt, Streiks im Transportwesen, Unwettergefahr, potentieller Krankheits-, Kriegs- oder Terrorgefahr. Die Stornierungsgebühren verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher MwSt. und sind sofort fällig.

§ 5 Terminierung

Wird die Firma PREISSLER MUSIC mit dem Transport von fremden Musikinstrumenten, fremdem Zubehör und/oder deren Auf/Abbau vor Ort (Stageservice) beauftragt, gelten die vom Auftraggeber angegebenen Uhrzeiten als fest verbindlich. Sollte der Auftraggeber, bzw. seine Vertragspartner, die vereinbarten Zeiten nicht einhalten, ist die Firma Preissler Music berechtigt, Wartezeiten ihres Personals und ihrer Fahrzeuge gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Orchestertourneen gelten ggf. hiervon abweichend die getroffenen zeitlichen Absprachen laut Angebot und erteiltem Auftrag.

§ 6 Haftung

Die Firma PREISSLER MUSIC übernimmt den Transport, sowie den Auf- Abbau (Stageservice) fremder Musikinstrumente und fremden Zubehörs ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Das Transportgut ist vom Auftraggeber fachgerecht zu verpacken. Wird die Firma PREISSLER MUSIC mit der Verpackung beauftragt, ist vom Auftraggeber eine fachgerechte Verpackung bereit zu stellen. Die Firma PREISSLER MUSIC haftet weder für mittelbare Schäden (z.B.: Mangelfolgeschaden, wie entgangenen Gewinn), noch für unverschuldete Zeitverzögerungen beim Transport oder dem Auf- und Abbau. Die Firma PREISSLER MUSIC haftet ebenso nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Transportguts während des Transports, bei Ladetätigkeiten und dem Auf- und Abbau, soweit ihr kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Schadenersatzansprüche gegen die Firma PREISSLER MUSIC sind ausgeschlossen.

§ 7 Versicherung

Der Auftraggeber hat die Instrumente und das Zubehör selbst ausreichend und in vollem Umfang gegen alle Gefahren bei Transporten, Ladetätigkeiten und dem Auf- und Abbau auf der Bühne zu versichern. Es besteht seitens der Firma PREISSLER MUSIC keine Versicherung für den Transport oder den Auf- und Abbau fremder Musikinstrumente und fremden Zubehörs.

§ 8 Allgemeines

Sämtliche Rechte des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Dies gilt auch für Lücken. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.

§ 9 Alternative Streitbeilegung

Die Firma PREISSLER MUSIC ist weder bereit noch dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 10 EU-Streitschlichtung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die Firma PREISSLER MUSIC ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

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