Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Flightcasebau und die Reparatur
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma PREISSLER MUSIC und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma PREISSLER MUSIC erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung ausgegeben wurde. Die Firma PREISSLER MUSIC behält sich vor, die zugesagte Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Ware oder das vom Kunden gewünschte Material zur Herstellung der Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma PREISSLER MUSIC sind ausgeschlossen. Alle Maßangaben des Kunden, die zur Herstellung der Ware nötig sind, gelten als fester Vertragsbestandteil. Ansprüche gegen die Firma PREISSLER MUSIC wegen Abweichungen und ggf. Unbrauchbarkeit von angefertigten Flightcases auf Grund fehlerhafter Maßangaben des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 2 Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma PREISSLER MUSIC einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Die Ware ist sofort nach Empfang durch den Kunden oder seines Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart. Schadensersatzansprüche gegen die Firma PREISSLER MUSIC wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 3 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau, sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder eines von der Firma PREISSLER MUSIC nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält. Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß §2 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Die Gewährleistungsfrist für neue Flightcases beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Flightcases beträgt ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Flightcases ein Jahr und für gebrauchte Flightcases sechs Monate ab Gefahrenübergang. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Rückgabe oder Nichtannahme wegen Nichtgefallen eines Flightcases ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Firma PREISSLER MUSIC auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
§ 4 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
PREISSLER Flightcases werden als individuelle Einzelanfertigungen hergestellt. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten. Der Rechnungsbetrag ist bei Auftragserteilung im Voraus zu entrichten. Die Rechnungen der Firma PREISSLER MUSIC sind – soweit nicht schriftlich anderes vereinbart – sofort und ohne Abzug zahlbar. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der Firma PREISSLER MUSIC ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma PREISSLER MUSIC berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma PREISSLER MUSIC. Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält sich die Firma PREISSLER MUSIC das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma PREISSLER MUSIC gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma PREISSLER MUSIC und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma PREISSLER MUSIC ab. Die Firma PREISSLER MUSIC nimmt diese Abtretung an.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma PREISSLER MUSIC bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma PREISSLER MUSIC ist Berlin. Dieses gilt auch für Klagen der Firma PREISSLER MUSIC gegen den Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 7 Alternative Streitbeilegung
Die Firma PREISSLER MUSIC ist weder bereit noch dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 8 EU-Streitschlichtung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die Firma PREISSLER MUSIC ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
§ 9 Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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